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04.04.2025

Neue Umsetzung bei Berufsausübungsbewilligungen

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat für die kantonale Umsetzung des Gesundheitsberufegesetzes gemeinsam mit dem Spitex Verband Kanton Zürich und anderen Organisationen nach pragmatischen Lösungsansätzen bezüglich der Berufsausübungsbewilligungen gesucht und nach einem Rechtsgutachten eine Lösung präsentiert.

Das Rechtsgutachten von Dr. iur. Gregori Werder legte dar, welchen Spielraum der Kanton bei der Umsetzung des nationalen Gesundheitsberufegesetzes hat, vor allem aber auch wie weit die Definition «Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung» zu interpretieren ist unter anderem im Spitex-Setting.

Als fachlich eigenverantwortlich gilt, wer die fachliche Verantwortung für die von ihr angebotene Behandlung trägt, fachlich nicht weisungsgebunden ist und keiner Aufsicht durch eine Drittperson desselben Berufs untersteht. Eine Berufsausübungsbewilligung für Pflegefachpersonen benötigen daher die fachverantwortliche Leitung und deren Stellvertretung einer Spitex-Organisation sowie eines Spitex-Standortes und weiteren Personen, die gemäss vorangehender Definition fachlich eigenverantwortlich tätig sind. Damit entfällt eine strenge Umsetzung, wonach jede Pflegefachperson in der Spitex eine Berufsausübungsbewilligung benötigt, was zu einem erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand geführt hätte.

Die Spitex-Organisationen müssen mit der neuen Umsetzung bis Ende Juni 2025 mittels elektronischem Formular melden, welche Pflegefachpersonen fachlich eigenverantwortlich sind und bis zu dieser Frist Gesuche für Berufsausübungsbewilligungen für jene Personen beantragen, die nicht bereits aufgrund der früheren Vorgaben über eine solche verfügen.

Der Spitex Verband Kanton Zürich stand in den vergangenen Monaten mit der Gesundheitsdirektion zu diesem Thema in Kontakt und ist erfreut, dass eine pragmatische Lösung gefunden werden konnte, welche die administrativen Aufwendungen aufgrund des Gesetzes minimieren, gleichzeitig aber die Pflegequalität und Patientensicherheit für die Pflege und Hilfe zu Hause im Sinne des Gesundheitsberufegesetzes sicherstellen.

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